Pflegezuschuss
Der Kauf oder der Einbau eines Treppenliftes wird in der Schweiz nur gering, beziehungsweise überhaupt nicht bezuschusst, und ein System der finanziellen Bezuschussung, wie beispielsweise in Deutschland durch die Pflegeversicherung, kennt die Schweiz nicht. Wenn Sie in der Schweiz einen Treppenlift einbauen möchten, müssen in der Regel auch Sie für die Kosten aufkommen. Anders ist das bei Invalidität. Die Invalidenversicherung finanziert neben anderen Hilfsmitteln auch Treppenlifte, soweit sie die betroffene Person für die Erfüllung der Arbeiten in ihrem Aufgabenbereich benötigt, beziehungsweise ihrer Existenzgrundlage beraubt wird. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, leistet die IV meist einen Beitrag von CHF 8.000.-. Für die Beratung und technische Beurteilung sind die regionalen Beratungsstellen (Hilfsmittelberatung für Behinderte) zuständig. Die Regelungen sind kantonal verschieden und es ist Sinnvoll das Sie sich bei Ihrer Ergänzungsleistungsbehörde erkundigen. Die Pflegeversicherung ist auf jeden Fall eine gute Anlaufstelle wenn es um eine Kostenübernahme einer so genannten wohnumfeldverbessernde Maßnahme geht. Laut einem richterlichen Beschluss gehört dazu auch der Treppenlift.
Treppenlift Preise und Ausführungen:
Plattformlift
Wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus ein Lift fehlt, kann dieser durch einen Treppenlift mit Plattform ersetzt werden. Wie der Sitzlift läuft auch der Plattformlift an einer Schiene entlang. Wie der Name schon sagt, wird hier allerdings kein Sitz, sondern eine Plattform bewegt. Auf diese Weise kann ein Rollstuhlfahrer mitsamt seinem Rollstuhl transportiert werden.
Preis: 15.000 bis 22.000 CHF (für gerade/kurvige Treppen)
Stehlift
Ein Stehlift ähnelt einem Sitzlift. Besonders ist er für Personen geeignet, deren Fortbewegung nicht zu sehr eingeschränkt ist, sondern denen lediglich das Treppensteigen schwer fällt oder die Probleme mit dem Aufstehen oder Hinsetzen haben.
Preis: 7.000 bis 14.000 CHF
Sitzlift
Wenn der Körper nicht mehr mitspielt, sind Sitzlifte eine einfache und kostengünstige Möglichkeit wieder mobil zu werden. Sie lassen sich für gerade, gekurvte und gewendelte Treppen einsetzen. Hierbei handelt es sich um eine stuhlförmige Mobilitätshilfe, die sich an einer Schiene entlang laufend nach oben und unten bewegt. Der Sitzlift eignet sich für Personen, die noch gehen können, mit der Bewältigung von Treppen jedoch Schwierigkeiten haben. Für die Sicherheit beim Abwärtsfahren ist ein Sitzlift mit Bremsen ausgestattet.
Preis: 7.000 bis 14.000 CHF
Deckenlift
Ein Deckenlift besticht durch seinen extrem geringen Platzbedarf. Der Deckenlift ist ein ideales Hilfsmittel, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität anzuheben und zu transportieren. Deckenlifte sind für viele Anwendungsmöglichkeiten einsetzbar und eignen sich besonders für enge Treppen und Räume, für die ein mobiler Lifter zu groß ist. Sie zeichnen sich durch einfache Bedienbarkeit aus.
Preis: 15.000 bis 25.000 CHF
Hublift
Falls Sie andere Höhenunterschiede als Treppen überwinden möchten um in Ihre Wohnung zu gelangen, ist ein Hublift eine sinnvolle Entscheidung. Wenn Sie als Rollstuhlfahrer zum Beispiel Ihre Wohnung bequemer über den Balkon erreichen als über die Treppe, sollten Sie sich für einen Hublift entscheiden. Hublifte sind platzsparender, einfacher und kostengünstiger als eine Rampe oder ein Plattformlift.
Preis: 15.000 bis 18.000 CHF