Inkasso Service
In den Zeiten einer schlechten Zahlungsdisziplin verzweifeln Gläubiger schon mal daran, die ihnen zustehenden Gelder einzufordern. Mühsame schriftliche Wege und Versuche, den Schuldner zu mahnen, bleiben oft erfolglos. Dies hängt damit zusammen, dass Schuldner selten auf Schriftliches reagieren und den Gläubigern so Kopfzerbrechen bereiten. Die Beauftragung eines Inkasso-Bureau ist hier ganz sinnvoll, zumal es ein Profi versteht, die erforderlichen wirkungsvollen Methoden einzusetzen.
Der Markt ist vor Allem in der Inkassobranche nicht von schwarzen Schafen gefeit. Diese kann man aber anhand fehlender Methodik erkennen. Im Unterschied zu den unseriösen Unternehmen, gehen seriöse Firmen nach ganz bestimmten Schritten vor, um schnell ein positives Ergebnis zu erreichen.
Verschiedene Services und geregelte Abläufe
Die meisten Inkasso-Unternehmen bieten natürlich auch einen Rundumservice Ihrer Leistungen an. Beim Inkassoverfahren müssen bestimmte Schritte nach bestimmter Reihenfolge ausgeführt werden, um effizient zu sein.
Die einzelnen Schritte des Inkassoverfahrens sind:
- Adress- und Bonitätsrecherchen: Die Solvenz des Schuldners wird überprüft und nach seiner aktuellen Adresse recherchiert, falls unbekannt verzogen.
- außergerichtliche Mahnverfahren: Dieses spielt eine zentrale Rolle einer Inkassodienstleistung. Die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit werden in Erfahrung gebracht, mit dem Hauptziel, eine rasche Zahlung des Schuldners herbeizuführen.
- gerichtliche Mahnverfahren: Falls die außergerichtlichen Verhandlungen erfolglos bleiben, tritt der Schritt zum gerichtlichen Verfahren ein, zu dem aber der Kunde eine schriftliche Einwilligung geben muss.
- persönliche Vorsprache beim Schuldner: Beim Schuldner wird, falls die vorherigen Verhandlungen keine Ergebnisse gebracht haben, persönlich vorgesprochen, mit dem Ziel, ihn doch zu einer Zahlung zu animieren.
- telefonische Mahnungen und Zahlungsabsprachen: Diese werden nach erfolglosen schriftlichen Mahnungen eingesetzt, da es sich herausgestellt hat, dass Schuldner auf Schriftliches nicht reagieren und bei telefonischem Kontakt doch eher bereit sind, die Schuldenabbezahlung anzugehen.
- Zwangsvollstreckung: Durch diesen Schritt können vorläufige Zahlungsverbote erreicht werden, oder eine Pfändung veranlasst.
- Zahlungsüberwachung: In regelmäßigen Abständen wird die Zahlungsfähigkeit eines zahlungsunfähigen Schuldners überwacht und aktuelle Ergebnisse an den Gläubiger übermittelt.