Sozialversicherung
Für den obligatorischen Anteil der Sozialversicherung ist es lediglich nötig, dass man die Arbeitnehmer dazu anmeldet. Bei der Pensionskasse, sowie den Unfallversicherungen muss man im Gegensatz dazu selbst entscheiden auf welchen Anbieter seine Wahl fällt. Als Arbeitgeber haben Sie eine Verantwortung gegenüber Ihren Arbeitnehmer den bestmöglichen Anbieter für die Bedürfnisse der Angestellten zu finden.
Sozialversicherungen
- Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Ergänzungsleistungen
- Unfallversicherung mit Betriebsunfall
- Erwerbsersatzordnung Militärdienst
- Invalidenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Nicht-Betriebsunfall
- Mutterschaftsversicherung
- Pensionskasse
- Krankenversicherung
- Militärversicherung
- Familienzulage
Abschluss von Personenversicherungen
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge für den staatlichen und den beruflichen Teil der Altersvorsorge. Die kantonale Ausgleichskasse ist hier bereits vorgegeben. Für den beruflichen Teil der Versicherungen ist der Arbeitgeber frei in der Wahl des Anbieters.
Das Schweizer 3-Säulen-Prinzip
Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass alle Bürger und Bürgerinnen in der der Schweiz für Unfall, Krankheit oder im Alter finanziell abgesichert sind. Es ist durch die Sozialpolitik der Schweiz im Sozialgesetzbuch so verankert worden.
Die erste Säule soll dazu dienen, dass Existenzminimum einer jeden Person zu sicher und ist somit verpflichtend und unabhängig von der Beschäftigungshistorie.
Die zweite Säule dient als Schutz für Berufstätige und besteht aus Versicheurngen für die berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung und das Krankengeld mit der Zielsetzung den Lebensstandard erhalten zu können.
Bei der dritten Säule, handelt es sich um das freiwillige Sparen für zusätzliche Mittel im Alter oder im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Auch bietet diese Säule einige Spielräume zur Steueroptimierung an.

Aufteilung der Pensionskasse in Spar- und Risikoanteil
Beim Vergleich von Anbietern hinsichtlich des Risikoanteils, sollte man sicherstellen, dass man gleiche Angebote miteinander vergleicht. Es sollte aus den Broschüren oder sonstigen Informationsmaterialien deutlich ersichtlich sein, ob die Angebote miteinander vergleichbar sind. Abweichung des Sparbetrags verhindern die Vergleichbarkeit jener Angebote.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist eingeteilt in die Betriebsunfallversicherung, welche der Abreitgeber trägt und die Nichtbetriebsunfallversicherung, welche nicht verpflichtend vom Arbeitgeber getragen werden muss.
Krankentaggeldversicherung
Mit dieser Versicherung kann sich der Arbeitgeber gegen einen krankheitsbedingten Ausfall des Abreitnehmers absichern, bei dem noch weiterhin Lohnzahlungen entsprechend der Dienstjahre erfolgen müssen. In der Regel werden diese Zahlungen nach etwa zwei Jahren von der ersten Säule abgelöst. Der Arbeitgeber ist hier in der Wahl ab welchem Zeitpunkt (nach wie vielen Tagen) der Versicherungsschutz eintreten soll völlig frei. Die Wahl des Zeitpunkts ist somit ausschlaggebend für die Berechnung der geforderten Prämie.
Unfallzusatzversicherung
Die Unfallzusatzversicherung dient der zusätzlichen Absicherung von Angestellten und ist freiwillig. Sie deckt entsprechend dem individuellen Versicherungsvertrag eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen ab, die dem Vertrag entnommen werden können.
Kosten der Sozialversicherung
Für die erste Säule sind die Kosten mit Ausnahme der Familienausgleichskasse, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden, identisch. Die Höhe des Beitrags bestimmt sich nach dem Geschäftssitz. Es empfiehlt sich einen Vergleich zwischen Versicherungsverbänden und Sozialversicherungsanstalten durchzuführen, da Verbände oft günstigere Beiträge anbieten können.
Für die zweite Säule ist der Vergleich am aufwendigsten, sollte aber unbedingt durchgeführt werden. Zu aller erst empfiehlt es sich den Sparsatz und Beiträge für Todesfalls und Invalidenversicherungen festzulegen. Anhand dieser Informationen kann man sich dann Angebote einholen. Wie bereits erwähnt ist es hier wichtig, dass die Angebote vergelichbar sind und aufgrund von denselben Annahmen eingeholt wurden.